Private Versicherungsträger Selbstzahler, privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten können bei gegebener ärztlicher
Indikation erforderliche diagnostische Massnahmen nach Terminvereinbarung ambulant in Anspruch nehmen.Sofern gewünscht, kann bei mehrtägigen Behandlungen auch eine ambulante hotelmässige Unterbringung in unserem
Gästehaus “Diana” erfolgen. Die anfallenden Behandlungskosten für indizierte ambulante ärztliche Konsultationen sind von allen privaten Kostenträgern zu übernehmen, da der privat versicherte bzw. beihilfeberechtigte
Patient im Unterschied zum gesetzlich krankenversicherten Patienten eine uneingeschränkte freie Arztwahl unter sämtlichen Ärzten hat. Alternativ kann bei Erfordernis auch ein mehrtägiger stationärer Klinikaufenthalt
vereinbart werden. Im Unterschied zu ambulanten Untersuchungen sollte allerdings eine solche stationäre Behandlung im voraus mit dem zuständigen privaten Kostenträger abgestimmt werden, damit eine Übernahme der
anfallenden Unterbringungs- und Behandlungskosten sichergestellt ist. Gesetzliche Krankenversicherungen Da in der Klinik am Römerkessel
keine Ambulanz für gesetzlich krankenversicherte Patienten besteht, können diese Patienten ambulante Untersuchungsverfahren in unserer Klinik nicht
zu Lasten ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen im Regelfall bei Behandlungen in unserer Klinik lediglich anfallende Kosten für stationäre Anschlussheilbehandlungen / Anschlussrehabilitationen und allgemeine Rehabilitationsmassnahmen / Kuren / Heilverfahren. Sofern im Rahmen durchzuführender Rehabilitationen bestimmte apparative Untersuchungen medizinisch notwendig sind, werden diese üblicherweise in unserer Klinik rehabilitationsbegleitend durchgeführt.
Copyright:
Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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